AGB

Klare Vereinbarungen, klare Verhältnisse. Dafür gibt`s die AGB. Ich beziehe mich auf die
Empfehlungen des FFW, des Fachverbandes freier Werbetexter. Wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird, gelten sie als vereinbart, sobald es zu einem Auftrag
kommt.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind
ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede
Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Wurden keine anderen Vereinbarungen
getroffen, gilt die Vergütung auf Grundlage der FFW-­‐Honorarempfehlung als vereinbart.

1.2. Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über.

1.3. Der Texter hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum
Schadenersatz.

1.4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss
auf die Höhe der Vergütung.

2. Vergütung

2.1. Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die
der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der
Honorartabelle des Fachverbandes Freier Werbetexter, sofern keine anderen
Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart
wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte
abgegolten.

2.2. Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem
Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, zum Beispiel als Slogans oder
Claims, oder statt national international, so ist der Texter berechtigt, die Differenz
zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt davon
unberührt.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Das
Zahlungsziel beträgt 10 Tage nach Eingang der Rechnung.

3.2. Nachbesserungen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung geltend
gemacht werden. Werden sie innerhalb von 14 Tagen nicht definiert, gilt der Auftrag als
abgeschlossen und wird berechnet.

3.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der
ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu
zahlen. Der Texter ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei
Auftragserteilung zu verlangen.


4. Sonderleistungen, Neben-­‐ und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und
Slogans werden nach Zeitaufwand zu meinem Stundensatz berechnet.

4.2. Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Falls Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters
abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, werden vom Auftraggeber
erstattet.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt.
Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

5.2. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Der Texter überwacht die Produktion nur aufgrund besonderer Vereinbarungen.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter
unentgeltlich mindestens 5 einwandfreie Belege. Der Texter ist berechtigt, diese Muster
zur Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.

7. Haftung

7.1. Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen,
Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2. Falls der Texter nach Rücksprachen mit dem Kunden notwendige Fremdleistungen
in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters.
Der Texter haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.

7.3. Der Texter lässt die Texte vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber auf sachliche
und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die
Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.4. Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die
rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.

7.5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich beim Texter geltend zu machen. Alle anderen Mängel
verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.6. Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten
als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die
Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die
abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.

7.7. Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen des Auftraggebers
nach Auftragserteilung.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer
Korrekturphase bzw. der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits
begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend
machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon
unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der
übrigen Bestimmungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.